Schnelle Hilfe per Knopfdruck
Betriebliche ErsthelferAlarmierung

SafetyAssist unterstützt Sie dabei, die Alarmierung der betrieblichen Ersten Hilfe so zu organisieren, wie es die regulatorischen Vorgaben verlangen. Voraussetzung sind passend eingerichtete Meldewege und eine funktionierende Alarmierung; die erforderliche Ausbildung und Anwesenheit der betrieblichen Ersthelfer bleiben in der Verantwortung des Betriebs.
§ 26 DGUV Vorschrift 1 verpflichtet Betriebe, ausreichend ausgebildete betriebliche Ersthelfer bereitzuhalten: Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten mindestens einen, darüber hinaus grundsätzlich 5 % in Verwaltungs- und Handelsbetrieben und 10 % in sonstigen Betrieben. Die Verfügbarkeit muss auch bei Schichtbetrieb und Abwesenheiten sichergestellt sein. § 25 verlangt Meldeeinrichtungen und organisatorische Maßnahmen, damit notwendige Hilfe unverzüglich herbeigerufen und zum Einsatzort geleitet werden kann – die Alarmierbarkeit muss also gesichert sein.
Schweiz: ArGV 3, Artikel 36 regelt die Erste Hilfe im Betrieb. Die SECO-Wegleitung zu Artikel 36 nennt für dringende Notfälle das Ziel: ausgebildete betriebliche Ersthelfer innerhalb von drei Minuten am Ereignisort. Dies ist eine Zielvorgabe der Wegleitung, nicht des Verordnungstextes.
Funktionen
- ErsthelferAlarm per QR, NFC oder Knopf
- Alarmierung mit hinterlegter Ortsangabe
- Rückmeldung zur Einsatzübernahme
- Abgestimmte Empfängergruppen
- Zeitstempel für Alarm und Quittierung
- Vorab geplante betriebliche Meldewege
Für wen
Unternehmen & Industrie · Schulen & Verwaltung · Kliniken & Pflege
Speziallösungen für
Reha-Kliniken · Labore (S1–S3) · Baustellen
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